Leistungen im Rahmen der Krankenkasse (SGB V)

Die Behandlungspflege

Behandlungspflege soll die medizinische Behandlung sichern oder Krankenhausaufenthalte vermeiden.
Sie wird vom behandelnden Arzt über die Verordnung häuslicher Krankenpflege verordnet.

Voraussetzung für die Behandlungspflege ist

ListeDie Behnadlungspflege dient dem Ziel der Sicherung der therapeutischen Behandlung
ListeDie Notwendigkeit ist ärztlich verordnet
ListeDie Leistung kann nicht durch eine im Haushalt des Patienten lebende Person erbracht werden


Bei Genehmigung der medizinischen Leistungen werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Kontakt

Ambulanter Pflegedienst Vahr
Kurt-Schumacher-Allee 7
28329 Bremen
  • FON
    0421 46 52 82
  • FAX
    0421 46 76 143
  • MAIL
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BÜROZEITEN

Montag-Freitag 08:00 - 16:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Inhaber Larissa und Slawek Poljak

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