Behandlungspflege soll die medizinische Behandlung sichern oder Krankenhausaufenthalte vermeiden.
Sie wird vom behandelnden Arzt über die Verordnung häuslicher Krankenpflege verordnet.
Voraussetzung für die Behandlungspflege ist
Die Behnadlungspflege dient dem Ziel der Sicherung der therapeutischen Behandlung
Die Notwendigkeit ist ärztlich verordnet
Die Leistung kann nicht durch eine im Haushalt des Patienten lebende Person erbracht werden
Bei Genehmigung der medizinischen Leistungen werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.