Pflegeversicherung Kostenträger

Pflegekasse

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für folgende Leistungen.
Bei bestimmten Versicherten (z.B. Beamten) übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten.

  • Bei Pflegegrad 2 689,00 EUR (maximal)
  • Bei Pflegegrad 3 1298,00 EUR (maximal)
  • Bei Pflegegrad 4 1612,00 EUR (maximal)
  • Bei Pflegegrad 5 1995,00 EUR (maximal)

Sozialamt

Übersteigen die Kosten der Pflege die Leistungen der Pflegeversicherung, haben Sie, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, Anspruch auf Sozialhilfe. Dieses wird vom Sozialamt geprüft. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung. Solange keine Genehmigung des Sozialamtes vorliegt, sind Sie evtl. verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen

Privat

Auch für Leistungen, die von den Versicherungen nicht abgedeckt sind, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wünsche wie z.B. Begleitung beim Spaziergang. Diese Dienste berechnen wir nach Stundensätzen.

Kontakt

Ambulanter Pflegedienst Vahr
Kurt-Schumacher-Allee 7
28329 Bremen
  • FON
    0421 46 52 82
  • FAX
    0421 46 76 143
  • MAIL
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

BÜROZEITEN

Montag-Freitag 08:00 - 16:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Inhaber Larissa und Slawek Poljak

Impressum