Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für folgende Leistungen.
Bei bestimmten Versicherten (z.B. Beamten) übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten.
Übersteigen die Kosten der Pflege die Leistungen der Pflegeversicherung, haben Sie, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, Anspruch auf Sozialhilfe. Dieses wird vom Sozialamt geprüft. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung. Solange keine Genehmigung des Sozialamtes vorliegt, sind Sie evtl. verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen
Auch für Leistungen, die von den Versicherungen nicht abgedeckt sind, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wünsche wie z.B. Begleitung beim Spaziergang. Diese Dienste berechnen wir nach Stundensätzen.