Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Leistungen,die vom behandelnden Arzt verordnet werden.
Ein bestimmtes Krankheitsbild (Diagnose) ist die Vorraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege.
Dieses gilt für alle Bereiche der ambulanten Versorgung in der Häuslichkeit des Patienten
sowohl in der Kranken- wie auch in der Altenpflege. Nachfolgend einige Beispiele der Behandlungspflege.
Medikamentengabe
Verbandswechsel
Infusionen
Kompressionsstrümpfe
Medizinische Einreibungen